Der Braunschweiger Kultur- und Bildungshaus e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen jeden Alters und jeder Herkunft zu fördern und zu unterstützen. Der Verein engagiert sich in kulturellen, künstlerischen, sprachlichen, sozialen und religiösen Bereichen und bietet sowohl Kurse als auch verschiedene Bildungsprogramme an.
Aktivitäten
Unser Verein hat Kurse in Musikinstrumenten, Besuche und Ausstellungen, kulturelle Dialoge, Ethikkurse, Programmierkurse, E-Sport-Turniere und mehr angeboten und bietet diese weiterhin an, alles durch separate Einheiten oder Teams.
Deutschland Club
Deutschland Club fördert die Integration durch Kultur, Sprachunterstützung und Networking. Er bietet Fahrsimulator-Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung sowie Workshops zu Leben, Kultur und Dialog in Deutschland.
Sport Club
Sport Club fördert Sport und E-Sport für Kinder und Jugendliche. Wir bieten Schachtraining an und veranstalten Turniere wie PlayStation FIFA und Rennwettbewerbe mit Fahrsimulator, um Fähigkeiten, Spaß, Teamgeist und Wettbewerb zu fördern.
Music Club
Music Club bietet Kurse für klassische und akustische Gitarre an. Unsere Band mit Violine, Elektro-, Klassik- und Bassgitarre tritt live bei Kultur- und Dialogevents auf und fördert musikalischen Ausdruck sowie kulturellen Austausch.
Und
vieles
mehr
Weitere Aktivitäten
Zusätzlich bieten wir Programmier- und Origamikurse für Kinder und Jugendliche an. Zudem organisieren wir Veranstaltungen zu Ethik, Kultur, Wissenschaft und Bildung, um Wissen und persönliche Entwicklung zu fördern.
Der Name des Vereins lautet „Braunschweiger Kultur - und Bildungshaus“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.“
Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Braunschweig.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck und Ziel des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung und der multikulturellen Bildung. In dieser Beziehung befasst sich der Verein in praktischer Weise mit den Problemen der Bildung und Integration. Er sieht seine Aufgaben darin, denjenigen zu helfen, die aus Gründen kultureller Unterschiede Schwierigkeiten mit den Schulen und Universitäten, mit den Behörden und der Arbeitswelt haben. Dazu zählen die allgemeine soziale Beratung, die Vermittlung von Sprachkenntnissen und natürlich die persönliche Beratung. Im Bildungsbereich unterstützt er Schüleraustauschprogramme, Studienreisen und ausländische Gaststudenten. Der Verein vergibt auch unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien und arbeitet mit verschiedenen Organisationen im In- und Ausland zusammen.
Zur Erfüllung dieses Zwecks stellt sich der Verein folgende Aufgaben:
a) Beratung und Unterstützung von Institutionen, Organisationen, Gesellschaften und Behörden im Sinne von § 2 Absatz 1 der Satzung.
b) Die Veranstaltung von kostenfreien Seminaren, Konferenzen und Vorträgen über Kulturbestandteile, andere Kulturen und Bildungssysteme, insbesondere über die deutsche Kultur und das Bildungssystem; für die interessierte Allgemeinheit, auch auf Bedarf und Anfragen seitens öffentlicher und anderer kultureller Institutionen. Dazu will der Verein erforderlichenfalls Personen oder Organisationen aus dem In- oder Ausland als Dozenten, Redner oder Teilnehmer einladen. Bei erforderlichen Situationen will der Verein die Kosten seiner Gäste ganz oder teilweise übernehmen. In diesem Zusammenhang fördert der Verein auch Bildungsangebote und Veranstaltungen Dritter und ergreift alle direkt oder indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen.
c) Jugendarbeit: Unterhaltung eines Jugendzentrums als Durchführungsort für die eigenen Veranstaltungen und als Beratungsort für kulturelle, berufliche und bildungsrelevante Angelegenheiten.
d) Um begabte Studenten zu fördern, vergibt der Verein nach bestimmten Voraussetzungen Stipendien. Der Verein koordiniert diese Arbeit mit entsprechend wirkenden Organisationen im In- und Ausland.
e) Unterstützung und Beratung von Multikulturellen Familien und alleinstehenden Frauen.
f) Elternarbeit. In regelmäßigen Abständen finden Elternseminare und Bildungsseminare statt.
g) Unterhaltung einer Erziehungsberatungsstelle zwecks Beratung der Jugendlichen in kulturell bedingten Familien- und Erziehungsangelegenheiten und anderen, sozialen, kulturellen und bildungsrelevanten Angelegenheiten.
h) Arbeitsgemeinschaften.
i) Zusammenarbeit mit anderen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Organisationen, die gemeinnützige Institutionen im Sinne der Abgabenordnung sein sollen.
j) Für Kleinkinder zwischen 1 – 6 Jahren eine Multikulturelle Erziehung.
k) Sprachförderprogramme für Grundschulkindern der Klasse 1 – 2
l) Bereitstellen von schriftlichen Informationen über die Kultur in türkischer und deutscher Sprache für alle Interessenten in Form von Broschüren, Handbüchern, Zeitschriften u. ä. und über den eigenen Internetauftritt.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.
2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4) Bei Auflösung des Vereins darf das Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
§4 Politische Neutralität
Der Verein ist parteipolitisch neutral und bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland.
§5 Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, die gewillt sind, die Ziele des Vereins zu vertreten und zu fördern und seine Richtlinien anerkennen.
1) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Annahme des Antrages entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Kündigung oder Ausschluss.
2) Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Beitragsjahres zulässig. Sie muss mindestens drei Monate vorher schriftlich durch eingeschriebenen Brief dem Vorstand gegenüber erklärt werden.
3) Der Ausschluss darf nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verstößt oder mit dem Mitgliedsbeitrag trotz wiederholter Mahnung im Rückstand bleibt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand in einer ausdrücklichen hierzu einberufenen Sitzung einstimmig.
4) Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. Sie müssen den Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr entrichten
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1) Vorstand
2) Mitgliederversammlung
3) Auf Beschluss des Vorstandes können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.
§8 Mitgliederversammlung
1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine nicht übertragbare Stimme.
2) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Mitgliedern, die den Jahresbeitrag geleistet haben.
3) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im zweiten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres, vom Vorstand schriftlich einberufen.
4) Die Einberufung zu aller Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 10 Tagen durch einfachen Brief unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder vom Schriftführer geleitet.
7) Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegensteht, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam.
8) Über die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer oder von dem von der Versammlung gewählten Protokollführer eine zu unterschreibende Niederschrift aufzunehmen.
9) Die Mitgliederversammlung hat folgende Rechte:
a) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
b) Festsetzung des Jahresbeitrages
c) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
d) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts über das Zurückliegendes Geschäftsjahr
e) Entlastung des Vorstandes
§9 Vorstand
1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, Schriftführer und dem Kassierer sowie weiteren „Beisitzern“, deren Anzahl nach Erfordernis bestimmt wird. Je zwei von ihnen, unter denen sich der erste und/oder der zweite Vorsitzende befinden müssen, sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
2) Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.
3) Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Widerwahl ist unbeschränkt zulässig.
4) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende werden jeweils für die Dauer von Vier Jahre gewählt.
5) Schriftführer und Kassier werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
6) Der Vorstand kann bei Bedarf zu seiner Entlastung einen Geschäftsführer einstellen und ein Büro einrichten.
§10 Vereinsgelder
1) Vereinsgelder werden auf dem Vereinskonto aufbewahrt. Über das Geld kann nur vom Vorsitzenden oder vom Kassierer verfügt werden.
2) Der Vorstand verfügt über Vereinsgelder, um die Zwecke und Aufgaben des Vereins zu verwirklichen.
3) Die den Vorstandsmitgliedern auf Grund der Wahrnehmung der Vereinsarbeit entstandenen Unkosten können in gesetzlich zulässiger Höhe erstattet werden.
4) Einnahmen sowie Ausgaben aller Art müssen schriftlich belegt werden.
§11 Mitgliedsbeitrag
1) Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2) Höhe, Staffelung, Fälligkeit und Zahlungsart des Mitgliedsbeitrages wird vom Vorstand festgelegt.
§12 Zusammenarbeit
Der Verein kann mit anderen Vereinen Kontakt aufnehmen.
§13 Niederlassung des Vereins
Auf Beschluss des Vorstandes können weitere Niederlassungen eröffnet werden.
§14 Auflösung des Vereins
Für den Beschluss den Verein aufzulösen, ist eine Mehrheit von mindestens 3/4 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an ebenfalls steuerbegünstigte eingetragene Vereine, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (hier pädagogische Zwecke) in Niedersachsen verwenden.
§ 15 Rechtliche Beschlüsse
1) Für die in der Satzung fehlenden Punkte sind Bestimmungen des Vereinsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
2) Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht, in dessen Bereich der Verein sein Sitz hat.
Datenschutz
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Braunschweiger Kultur- und Bildungshaus e.V.
Hans-Sommer-Str. 62 38106 Braunschweig
Vertreten durch den Vorstand: Süleyman Fidan
E-Mail: kulturhaus.bs@gmail.com
2. Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Diese Website kann in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten genutzt werden. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) sowie dieser Datenschutzerklärung.
3. Hosting
Unsere Website wird über GitHub Pages gehostet.
Anbieter ist GitHub Inc., 88 Colin P Kelly Jr St, San Francisco, CA 94107, USA.
GitHub verarbeitet zur Bereitstellung der Website technische Daten (z. B. IP-Adressen) in Server-Logfiles. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck des sicheren und effizienten Betriebs der Website verwendet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von GitHub:
Wir erheben oder speichern keine personenbezogenen Daten der Besucher.
Es gibt keine Kontaktformulare, keine Registrierungsmöglichkeiten und keine Analyse- oder Tracking-Tools.
5. Cookies
Unsere Website verwendet keine Cookies.
6. Eingebettete Inhalte und externe Dienste
Auf dieser Website sind keine eingebetteten Inhalte (z. B. Videos, Karten, etc.) integriert.
Wir verlinken lediglich auf unser Instagram-Profil. Beim Anklicken des Links wird der Dienst von Instagram aufgerufen. Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen von Instagram (Meta Platforms Ireland Ltd., Dublin, Irland):
7. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf:
• Recht auf Auskunft (§15 DSVGO): Sie können eine Bestätigung darüber verlangen, ob Ihre Daten verarbeitet werden.
• Recht auf Löschung (§17 DSVGO): Sofern Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben (und keine vorrangigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen), oder Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind oder eine entsprechende Verpflichtung besteht oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer zu verlangen.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§18 DSVGO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Um Ihre Recht aus der DSGVO geltend zu machen, können Sie uns kontaktieren per E-Mail: kulturhaus.bs@gmail.com
8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, um sie an aktuelle rechtliche Anforderungen oder Änderungen unserer Website anzupassen.
Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die jeweils aktuelle Version.